Kann ein Hauseigentümer seine Schulden nicht mehr bedienen, droht eine Zwangsversteigerung der Immobilie. Die Gründe können vielfältig sein. Wir zeigen im folgenden Beitrag wie Zwangsversteigerung in der Schweiz abläuft, was die Gründe sind und wieso ein Verkauf immer einer Zwangsversteigerung vorzuziehen ist.

Was bedeutet Zwangversteigerung?

Bei einer Zwangsversteigerung wird die Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) gegen den Willen des jeweiligen Eigentümers öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Zwangsversteigerung erfreuen sich aus folgenden Gründen grosser Beliebtheit:

  • Teure Immobilien können zu attraktiven Preisen erworben werden.
  • Seltene und wertvolle Liegenschaften, die nie zum Verkauf standen, können nun ersteigert werden.

Gründe

Wenn sich die eigene finanzielle Lage plötzlich verschlechtert (Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit) und keine Reserven vorhanden sind, um die Hypothekarzinsen zu bezahlen, dann kann es im schlimmsten Fall zu einer Zwangsversteigerung kommen. Auch steigende Zinsen bei variablen Hypotheken können die Tragbarkeit gefährden.

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Ablauf einer Zwangsversteigerung in der Schweiz

Der Ablauf einer Zwangsversteigerung einer Immobilie in der Schweiz folgt einem gesetzlich geregelten Verfahren und ist im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) festgelegt. Hier eine Übersicht des Ablaufs:

  1. Betreibung: Wenn ein Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen, wie Hypothekenzahlungen oder Kreditraten, nicht mehr erfüllen kann, leitet der Gläubiger (z.B. eine Bank) eine Betreibung ein. Dies ist der formelle Beginn des Eintreibungsverfahrens.
  2. Betreibungsbegehren: Der Gläubiger reicht beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren ein. Das Betreibungsamt stellt daraufhin eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner aus.
  3. Zahlung oder Rechtsvorschlag: Der Schuldner hat die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlichen Frist (in der Regel 20 Tage) die Forderung zu begleichen oder einen Rechtsvorschlag einzureichen, falls er die Forderung bestreitet. Wird ein Rechtsvorschlag eingelegt, muss der Gläubiger ein Gerichtsverfahren einleiten, um den Rechtsvorschlag aufheben zu lassen.
  4. Fortsetzungsbegehren: Erfolgt keine Zahlung oder keine Einigung, kann der Gläubiger ein Fortsetzungsbegehren stellen. Das Betreibungsamt informiert den Schuldner über die Fortsetzung der Betreibung und die bevorstehende Zwangsversteigerung der Immobilie.
  5. Schätzung der Immobilie: Ein unabhängiger Schätzer wird beauftragt, den Verkehrswert der Immobilie festzustellen.
  6. Versteigerungsankündigung: Die Zwangsversteigerung wird öffentlich bekannt gemacht, um potenzielle Bieter zu informieren. Die Bekanntmachung enthält Informationen über die Immobilie, das Schätzgutachten und den Versteigerungstermin.
  7. Die Versteigerung: Bei der Versteigerung können interessierte Bieter Gebote abgeben. Der Höchstbietende erwirbt die Immobilie, sofern das Mindestgebot erreicht wurde und keine weiteren gesetzlichen Hindernisse bestehen.
  8. Eigentumsübergang: Nach Bezahlung des Kaufpreises und Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen wird das Eigentum auf den Ersteher übertragen. Der Schuldner hat anschliessend die Pflicht, das Grundstück zu räumen und dem neuen Eigentümer zu übergeben.

Beachten Sie, dass der Ablauf je nach Kanton variieren kann, da kantonale Gesetze und Verordnungen den Prozess ergänzen oder abändern können. Bei Fragen zur Zwangsversteigerung einer Immobilie in der Schweiz ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder einen Experten im Immobilienrecht zu konsultieren.

So können Sie eine Zwangsversteigerung verhindern

Eine Zwangsversteigerung kann unter bestimmten Umständen verhindert werden. Hier sind einige Schritte, die Sie in Betracht ziehen können, um eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie zu verhindern:

  1. Frühzeitig handeln: Sobald Sie erkennen, dass Sie finanzielle Schwierigkeiten haben und möglicherweise nicht in der Lage sind, Ihre Hypothek oder Kreditraten zu zahlen, sollten Sie aktiv werden. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen stehen Ihnen zur Verfügung.
  2. Kommunikation mit dem Gläubiger: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Gläubiger (z.B. Bank oder Finanzinstitut) auf und informieren Sie ihn über Ihre finanzielle Situation. Zeigen Sie Bereitschaft, an einer Lösung zu arbeiten und offen für mögliche Alternativen zu sein.
  3. Verhandlung einer Umschuldung: Verhandeln Sie mit dem Gläubiger über eine Umschuldung, um die monatlichen Raten zu reduzieren oder die Laufzeit des Kredits zu verlängern. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Zahlungen wieder leisten zu können.
  4. Stundung oder Tilgungsaussetzung: Bitten Sie den Gläubiger um eine Stundung oder eine Tilgungsaussetzung, um vorübergehend von der Zahlungspflicht befreit zu werden. Dadurch erhalten Sie Zeit, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern.
  5. Finanzielle Unterstützung: Erkundigen Sie sich bei öffentlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Organisationen nach finanzieller Unterstützung oder Beratung. In manchen Fällen stehen staatliche oder lokale Programme zur Verfügung, die bei der Verhinderung einer Zwangsversteigerung helfen können.
  6. Verkauf der Immobilie: Wenn Sie keine Möglichkeit sehen, Ihre Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit wieder erfüllen zu können, ziehen Sie in Betracht, die Immobilie selbst zu verkaufen, bevor eine Zwangsversteigerung eingeleitet wird. Ein freiwilliger Verkauf kann Ihnen mehr Kontrolle über den Verkaufsprozess geben und in der Regel zu einem höheren Verkaufspreis führen als bei einer Zwangsversteigerung.
  7. Vermietung der Immobilie: Wenn es zulässig und möglich ist, könnten Sie Teile der Immobilie oder die gesamte Immobilie vermieten, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen, die Ihnen helfen, die Hypothek oder den Kredit zu bedienen.