In der Schweiz gibt es keine einheitliche und klare Definition wie die Wohnfläche berechnet wird. Die Grösse der Wohnfläche wird in der Regel in m2 angegeben. Die gemessene Grösse weicht leider in der Realität oft mit der im Mietvertrag oder Kaufvertrag angegeben Wohnfläche ab.

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So wird die Wohnfläche richtig berechnet

Die Wohnfläche oder auch vermietbare Fläche ist nicht nur für den Mieter hinsichtlich der Grösse wichtig, sondern auch um die korrekte Miete durch den Referenzzinssatz berechnen zu können. Die Summe der anrechenbaren Grundfläche ist nicht wie oftmals angenommen die Wohnfläche.

Damit man die korrekte Grösse der Wohnfläche erhält, werden alle Räume, die genutzt werden können zur Berechnung hinzugefügt. Dazu gehören folgende Räume:

  • Gang / Flur
  • Küche
  • Badezimmer
  • Esszimmer
  • Schlafzimmer
  • Wohnzimmer
  • Vorratsräume
  • Treppen

Zusätzlich wird die Fläche unter den Toiletten, Einbauschränke und Heizungen sowie Kachelöfen zur Wohnfläche hinzugezählt.

Relevant für die Angabe in Verträgen ist die Nettowohnfläche. Im Unterschied zur Bruttowohnfläche, werden bei der Nettowohnfläche die Querschnitte der Innen- und Aussenwände weggelassen.

Nebennutzungsflächen

Sogenannte Nebennutzungsflächen dürfen nicht zur Wohnfläche dazu berechnet werden. Zu Nebennutzungsflächen gehören u.a.:

  • Kellerräume
  • Estrichabteil
  • Terrasse
  • Balkon
  • Garage
  • Waschküche
  • Wintergarten

In der Regel werden Balkone, Garagen oder auch Wintergarten im Miet- oder Verkaufsvertrag mit entsprechender Grössenangabe erwähnt.

Uneinigkeit Dachschräge

Bei der Wohnflächenberechnung von Dachwohnungen sind sich nicht einmal Experten einig. Es von einer Seite argumentiert, dass es nicht um Wohnfläche handelt, wenn man nicht aufrecht stehen kann. Trotzdem werden üblicherweise Flächen bei Dachschrägen als Wohnfläche deklariert, wenn die Höhe mindestens 1,5m beträgt.

Unklarheiten im Mietvertrag

Vermieter haben in der Schweiz einen gewissen Spielraum, da es zur Wohnflächenberechnung keine gesetzliche klare Norm gibt, an die man sich halten muss. Der Mieter kann jedoch bei grösseren Abweichungen der im Vertrag angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche problemlos vom Vertrag zurücktreten oder eine Mietreduktion verlangen.