Das Stockwerkeigentum existiert in der Schweiz seit 1965. Mit dem Stockwerkeigentum können sich mehr Menschen Wohneigentum leisten, da der Erwerb im Vergleich zu einem Einfamilienhaus günstiger ist. Eigentumswohnungen machen bereits 10% der Wohnungen in der Schweiz aus. Als Besitzer einer Eigentumswohnung gehören Sie zur Stockwerkeigentumsgemeinschaft, welche diverse Rechte und Pflichten mit sich bringt.

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Stockwerkeigentum kurz erklärt

In der Schweiz liegt der Erwerb einer Eigentumswohnung klar im Trend. Der Traum des Eigenheimes kann infolge der hohen Immobilienpreise nicht mehr so einfach erfüllt werden. Das Stockwerkeigentum bietet eine attraktive Alternative zum Einfamilienhaus.

Beim Kauf einer Wohnung werden Sie am Gebäude und am Grundstück Miteigentümer. Im Grundbuch finden sich die Einträge zu den Stockwerkeigentümern.

Welche Rechte hat ein Stockwerkeigentümer?

Als Stockwerkeigentümer haben ausschliesslich Sie ein Sonderrecht bestimmte Teile des Gebäudes zu nutzen oder auszubauen. Es ist Ihnen selbst überlassen ob und wie Sie Ihre Eigentumswohnung, Ihren Keller oder Ihr Estrichabteil gestalten. Sie haben die Freiheit, zum Beispiel die eigenen Zwischenwände in der Wohnung zu entfernen, die Küche und das Bad zu verlagern oder ein neues Fenster einzubauen, solange Sie das Sonderrecht der anderen Stockwerkeigentümer nicht beeinträchtigen.

Zusätzlich verfügen Sie als Besitzer einer Eigentumswohnung über ein Sondernutzungsrecht. Dies kann der Garten oder Parkplatz sein. Sie haben das exklusive Recht den Garten oder Abstellplatz zu nutzen, es ist Ihnen jedoch nicht erlaubt den Garten, um- oder auszubauen.

Welche Pflichten hat ein Stockwerkeigentümer?

In einem Reglement sind die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer festgehalten. In der Regel werden Punkte wie die Kostenverteilung, die Unterhaltspflicht sowie die Vorschriften festgehalten. Ein Reglement kann beliebig ausgeführt werden und muss von allen Stockwerkeigentümern einer Immobilie eingehalten werden.

Als Eigentümer einer Wohnung sind Sie verpflichtet über eine Gebäudeversicherung zu verfügen. Zudem müssen Sie sich an die Hausordnung halten, bei der Gestaltung Sie jedoch auch über ein Mitspracherecht verfügen.

Unglücklicherweise werden Unterhaltskosten wie der Betrieb eines Aufzugs gleichmässig an alle Stockwerkeigentümer verteilt. Auch wenn Sie den Aufzug nicht benützen wollen oder Sie im Erdgeschoss wohnen, sind Sie verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen.

Wer verwaltet die Liegenschaft bei einer Stockwerkeigentümerschaft?

In der Regel wird eine Verwaltung beauftragt sich um die alltäglichen Geschäfte und Probleme einer Liegenschaft zu kümmern. Die Verwaltung kümmert sich jedoch nicht nur um den Unterhalt der Liegenschaft, sondern sorgt auch dafür, dass auch die Hausordnung eingehalten wird.

Wie wird über Beschlüsse bei einer Stockwerkeigentümerversammlung entschieden?

Über welche Beschlüsse einstimmig beschlossen werden muss, steht im entsprechenden Reglement. Es ist üblich, dass bedeutende Änderungen wie zum Beispiel ein luxuriöser Ausbau eine Einstimmigkeit benötigen.