Die Nutzniessung bei Immobilien bedeutet, dass der Nutzniesser das Recht hat, eine bestimmte Immobilie zu nutzen und von ihr zu profitieren, ohne jedoch der Eigentümer der Immobilie zu sein. Der Eigentümer überträgt in diesem Fall das Nutzungsrecht an den Nutzniesser, während er das Eigentum an der Immobilie selbst behält.

Was bedeutet Nutzniessung?

Die Nutzniessung ist ein rechtliches Konzept, das in der Schweiz und in anderen Ländern mit zivilrechtlichen Systemen weit verbreitet ist. Es handelt sich dabei um ein dingliches Recht, das einer Person (dem Nutzniesser) das Recht gibt, eine Sache (in diesem Fall eine Immobilie) zu nutzen und deren Früchte zu ziehen, ohne dass sie Eigentümer der Sache ist. Der Nutzniesser kann in der Immobilie wohnen, sie vermieten und die Mieteinnahmen behalten, aber er kann die Immobilie nicht verkaufen oder verpfänden.

Die Nutzniessung wird oft in Situationen eingesetzt, in denen eine Person eine Immobilie an eine andere Person übertragen möchte, aber gleichzeitig das Recht behalten möchte, die Immobilie zu nutzen. Dies kann zum Beispiel in der Familienplanung der Fall sein, wenn Eltern ihre Immobilie an ihre Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten. Es kann auch in Geschäftssituationen vorkommen, in denen ein Unternehmen eine Immobilie an einen Investor verkauft, aber weiterhin das Recht behalten möchte, die Immobilie zu nutzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzniessung zeitlich begrenzt ist. Sie kann für eine bestimmte Zeitdauer festgelegt werden oder bis zum Tod des Nutzniessers dauern. Nach Ablauf der Nutzniessung geht das volle Eigentumsrecht an der Immobilie auf den Eigentümer über.

Rechte und Pflichten

Rechte des Nutzniessers:

  • Das Recht, die Immobilie zu nutzen und von ihr zu profitieren, z.B. durch Vermietung, Nutzung oder Verpachtung.
  • Das Recht auf Besitz und Verwaltung der Immobilie für die Dauer der Nutzniessung.
  • Das Recht auf Nutzung der Immobilie als Sicherheit für Kredite oder Schulden.

Pflichten des Nutzniessers:

  • Die Verpflichtung, die Immobilie zu erhalten und zu pflegen, so dass der Wert nicht abnimmt.
  • Die Verpflichtung, für Reparaturen und Instandhaltungskosten der Immobilie zu sorgen.
  • Die Verpflichtung, die Rechte des Eigentümers (Bareigentümers) zu respektieren und die Immobilie nicht zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu veräussern.

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Was sind die Vorteile und Nachteile? 

Vorteile:

  • Nutzung der Immobilie: Der Nutzniesser hat das Recht, die Immobilie vollständig oder teilweise zu nutzen und davon zu profitieren, z.B. durch die Vermietung an Dritte oder die Nutzung als Ferienhaus.
  • Steuerliche Vorteile: Unter bestimmten Umständen kann die Nutzniessung zu steuerlichen Vorteilen führen, z.B. durch eine Reduzierung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
  • Einkommensquelle: Wenn der Nutzniesser die Immobilie vermietet, kann er Einkommen aus der Vermietung erzielen.
  • Sicherheit: Die Nutzniessung kann dem Nutzniesser ein Gefühl der Sicherheit geben, da er das Recht hat, die Immobilie während eines bestimmten Zeitraums zu nutzen.

Nachteile:

  • Kein Eigentum: Der Nutzniesser ist kein Eigentümer der Immobilie und hat somit kein Mitspracherecht bei Entscheidungen über die Immobilie, z.B. bei Renovierungsarbeiten oder einem Verkauf.
  • Zeitliche Begrenzung: Die Nutzniessung ist zeitlich begrenzt und endet normalerweise nach einer bestimmten Frist oder Bedingung, z.B. dem Tod des Nutzniessers. Dies kann den Nutzniesser unter Druck setzen, eine alternative Wohnmöglichkeit zu finden.
  • Begrenzte Freiheit: Der Nutzniesser ist durch den Nutzniessungsvertrag eingeschränkt und kann nicht alle Entscheidungen bezüglich der Immobilie frei treffen.
  • Wertverlust: Wenn die Immobilie an Wert verliert, kann der Nutzniesser möglicherweise nicht den vollen Nutzen aus seiner Nutzniessung ziehen, da der Verkaufserlös möglicherweise nicht ausreicht, um die Nutzniessung zu kompensieren.

Beispiel

Nehmen wir an, Herr Meier ist der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Er hat zwei Kinder und möchte sicherstellen, dass sie nach seinem Tod finanziell abgesichert sind. Gleichzeitig möchte er aber auch weiterhin in seiner Wohnung im Erdgeschoss wohnen. Hier kommen Nutzniessung und Wohnrecht ins Spiel.

  1. Nutzniessung: Herr Müller könnte eine Nutzniessung auf das gesamte Mehrfamilienhaus eintragen lassen. Dies würde bedeuten, dass er das Recht hat, das gesamte Gebäude zu nutzen und die Mieteinnahmen der anderen Wohnungen zu behalten, obwohl er das Eigentum an seine Kinder übertragen hat. Er könnte weiterhin in seiner Wohnung wohnen und die Mieteinnahmen der anderen Wohnungen behalten, bis er stirbt. Nach seinem Tod würden seine Kinder das volle Eigentumsrecht an der Immobilie erhalten, einschliesslich des Rechts, die Mieteinnahmen zu behalten.
  2. Wohnrecht: Alternativ könnte Herr Müller ein Wohnrecht für seine Wohnung im Erdgeschoss eintragen lassen. Dies würde bedeuten, dass er das Recht hat, in dieser Wohnung zu wohnen, bis er stirbt, unabhängig davon, wer der Eigentümer der Immobilie ist. Im Gegensatz zur Nutzniessung würde das Wohnrecht ihm jedoch nicht das Recht geben, die Mieteinnahmen der anderen Wohnungen zu behalten. Er könnte das Eigentum an der Immobilie an seine Kinder übertragen, und sie könnten sofort die Mieteinnahmen der anderen Wohnungen behalten.

Unterschied zwischen Nutzniessung und Wohnrecht

Die Nutzniessung und das Wohnrecht sind beide Arten von dinglichen Nutzungsrechten an einer Immobilie, aber es gibt einige Unterschiede zwischen den beiden.

Das Wohnrecht gibt einem bestimmten Nutzer das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, und zwar in der Regel bis zu seinem Lebensende. Das Wohnrecht kann sich auf die gesamte Immobilie oder nur auf bestimmte Teile davon beziehen, wie beispielsweise ein bestimmtes Zimmer oder eine Wohnung.

Die Nutzniessung hingegen gibt dem Nutzer das Recht, die Immobilie vollständig oder teilweise zu nutzen und auch davon zu profitieren, z.B. Mieteinnahmen aus der Vermietung an Dritte zu erhalten. Im Gegensatz zum Wohnrecht ist die Nutzniessung zeitlich begrenzt und endet normalerweise nach einer bestimmten Frist oder Bedingung, wie z.B. dem Tod des Nutzers.

Ein weiterer Unterschied ist, dass bei einem Wohnrecht der Nutzer in der Regel nicht berechtigt ist, die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen. Bei einer Nutzniessung kann der Nutzer jedoch das Recht haben, die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen, sofern dies nicht durch die Bedingungen des Nutzniessungsvertrags beschränkt wird.

Das Wohnrecht ist in der Regel auf das Bewohnen einer Immobilie beschränkt und besteht bis zum Lebensende des Nutzers, während die Nutzniessung ein umfassenderes Nutzungsrecht darstellt, das zeitlich begrenzt ist und dem Nutzer auch das Recht gibt, Einkommen aus der Nutzung der Immobilie zu erzielen.

Kann eine Immobilie trotz Nutzniessung verkauft werden?

Ja, eine Immobilie, die unter Nutzniessung steht, kann verkauft werden. Der Inhaber der Nutzniessung hat zwar ein umfassendes Nutzungsrecht an der Immobilie, aber er ist nicht der Eigentümer. Der Eigentümer der Immobilie hat das Recht, die Immobilie zu verkaufen, auch wenn sie unter Nutzniessung steht.

Wenn der Eigentümer beschliesst, die Immobilie zu verkaufen, muss er den Nutzniesser jedoch darüber informieren und ihm die Möglichkeit geben, sein Nutzungsrecht an der Immobilie geltend zu machen. Der Nutzniesser hat dann das Recht, das Nutzungsrecht an der Immobilie an den Käufer zu übertragen oder die Nutzniessung zu beenden, indem er eine Entschädigung vom Eigentümer erhält. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Immobilienverkauf mit Nutzniessung komplizierter sein.