Die Lex Koller ist ein Gesetz in der Schweiz, das die Übernahme von Grundstücken durch Personen im Ausland reguliert. Es wurde eingeführt, um eine übermässige Ausländereigentum an Schweizer Immobilien zu verhindern.

Was bedeutet Lex Koller?

Die «Lex Koller» ist ein Bundesgesetz in der Schweiz, das 1983 in Kraft getreten ist und das den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer reguliert. Es ist nach dem damaligen Bundesrat Josef Koller benannt, der das Gesetz initiiert hat. Ziel dieses Gesetzes ist es, eine übermässige ausländische Kontrolle und Spekulation auf dem Schweizer Immobilienmarkt zu verhindern.

Gemäss Lex Koller benötigen Personen im Ausland, die ein Grundstück in der Schweiz erwerben möchten, eine Bewilligung von den zuständigen kantonalen Behörden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wie beispielsweise für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung oder solche, die ein Grundstück für den Betrieb eines Unternehmens erwerben möchten.

Das Gesetz hat in der Vergangenheit Kontroversen ausgelöst, da es als Hindernis für ausländische Investitionen gesehen wird. Es gab Vorschläge zur Abschaffung der Lex Koller, aber diese wurden bei mehreren Abstimmungen abgelehnt. Ein Hauptargument gegen die Abschaffung ist die Sorge, dass dies zu einem Anstieg der Immobilienpreise führen könnte, insbesondere in beliebten touristischen Regionen der Schweiz.

Die Bestimmungen der Lex Koller haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt und geändert, und es ist wichtig, bei Interesse an Immobilien in der Schweiz die aktuellsten gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen. Die Lex Koller bleibt ein wichtiges Instrument der Schweizer Regierung, um den Immobilienmarkt im Land zu regulieren und sicherzustellen, dass der Grund und Boden hauptsächlich in den Händen von in der Schweiz ansässigen Personen bleibt.

Das Gesetz kann hier eingesehen werden: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1984/1148_1148_1148/de

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Wer ist von der Regelung ausgenommen?

Es gibt mehrere Ausnahmen von den Bestimmungen der Lex Koller. Zu den Gruppen, die ein Grundstück in der Schweiz erwerben können, ohne eine Bewilligung nach der Lex Koller einholen zu müssen, gehören:

  1. Schweizer Staatsbürger: Schweizer Staatsbürger können unabhängig von ihrem Wohnsitz in der Schweiz Immobilien erwerben.
  2. Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C): Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (C), die in der Schweiz leben, können Immobilien erwerben, ohne eine Bewilligung nach der Lex Koller einzuholen.
  3. Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz: Unternehmen, die ihren rechtlichen und tatsächlichen Sitz in der Schweiz haben, können ohne Einschränkungen Immobilien erwerben.
  4. Gewerbeimmobilien: Der Erwerb von gewerblichen Immobilien wie Bürogebäuden oder Fabrikgebäuden, die für den Betrieb eines Unternehmens genutzt werden, ist normalerweise von der Lex Koller ausgenommen.
  5. Bürger der EU oder EFTA: Bürger der EU oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die in der Schweiz ansässig sind, benötigen keine Bewilligung, um Immobilien zu erwerben.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Leitlinien sind und dass es je nach Kanton spezifische Anforderungen geben kann. Es ist immer ratsam, bei der zuständigen kantonalen Behörde nachzufragen oder einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die Lex Koller hat auf verschiedene Weise Einfluss auf den Immobilienmarkt in der Schweiz:

Begrenzung ausländischer Investitionen

Durch die Beschränkung der Möglichkeit für Nicht-Schweizer, Immobilien in der Schweiz zu erwerben, begrenzt die Lex Koller potenzielle ausländische Investitionen. Dies könnte dazu führen, dass weniger Kapital in den Immobilienmarkt fließt, was wiederum die Immobilienpreise beeinflussen kann.

Stabilisierung der Immobilienpreise

Indem ausländische Käufer vom Markt ausgeschlossen werden, kann die Lex Koller helfen, die Immobilienpreise zu stabilisieren. Wenn ausländische Investoren frei kaufen könnten, könnte dies zu einem Anstieg der Nachfrage und folglich der Preise führen, was die Immobilien für Einheimische unerschwinglich machen könnte.

Verhinderung von Spekulationen

Die Lex Koller kann auch dazu beitragen, Spekulationen auf dem Immobilienmarkt zu verhindern. Ohne diese Beschränkungen könnten ausländische Investoren Immobilien als reine Investitionen kaufen, was zu instabilen Preisentwicklungen führen könnte.

Beeinflussung der Standortwahl

Da das Gesetz ausländischen Unternehmen den Kauf von Immobilien für ihren Betrieb ermöglicht, könnte es deren Entscheidung beeinflussen, wo sie ihren Sitz in der Schweiz haben wollen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Einfluss der Lex Koller auf den Immobilienmarkt kontrovers diskutiert wird. Während einige die Gesetzesvorschriften als notwendig zur Bewahrung der nationalen Souveränität und zur Vermeidung von Immobilienspekulationen sehen, argumentieren andere, dass sie eine Barriere für ausländische Investitionen darstellen und den Immobilienmarkt unnötig einschränken.