Gesamteigentum bedeutet, dass alle Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks gemeinsam das gesamte Eigentum an der Immobilie halten. Jeder Eigentümer hat einen Anteil an der Immobilie, jedoch kann kein Eigentümer über seinen Anteil hinaus allein über die Immobilie verfügen.
Was bedeutet Gesamteigentum?
Gesamteigentum ist eine Form des Eigentums, die bei Liegenschaften und Grundstücken angewendet wird. Bei dieser Art des Eigentums halten alle Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks gemeinsam das gesamte Eigentum. Das bedeutet, dass kein Eigentümer allein über die Immobilie verfügen kann, sondern dass alle Eigentümer zusammen Entscheidungen treffen müssen.
Die Anteile der Eigentümer am Gesamteigentum sind dabei in der Regel nach Fläche oder Wert aufgeteilt. Jeder Eigentümer hat somit einen Anteil an der Immobilie, der seinem Anteil an der Gesamtfläche oder dem Gesamtwert entspricht. Bei der Verwaltung des Gesamteigentums müssen alle Eigentümer zusammenarbeiten und Entscheidungen treffen, was zuweilen zu Konflikten führen kann.
Das Gesamteigentum wird in der Regel bei Immobilien angewendet, die in mehrere Wohneinheiten aufgeteilt sind. Dadurch können die Eigentümer gemeinsam für die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie sorgen und somit auch Kosten sparen. Allerdings bedeutet das Gesamteigentum auch eine Einschränkung der Verfügungsmacht über die Immobilie, da keine Entscheidung ohne die Zustimmung aller Eigentümer getroffen werden kann.
Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie?
Machen Sie eine kostenlose Immobilienbewertung online.
Bewertung startenUnterschied zwischen Miteigentum und Gesamteigentum
Gesamteigentum und Miteigentum sind beide Formen des Eigentums, die bei Immobilien angewendet werden können. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden besteht darin, wie das Eigentum an der Immobilie aufgeteilt wird.
Beim Gesamteigentum halten alle Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks gemeinsam das gesamte Eigentum an der Immobilie. Jeder Eigentümer hat einen Anteil an der Immobilie, jedoch kann kein Eigentümer über seinen Anteil hinaus allein über die Immobilie verfügen. Entscheidungen über die Immobilie müssen gemeinsam von allen Eigentümern getroffen werden.
Beim Miteigentum hingegen hat jeder Eigentümer einen eigenen Anteil an der Immobilie, der ihm allein gehört. Jeder Eigentümer kann somit über seinen Anteil an der Immobilie verfügen und Entscheidungen allein treffen. Allerdings können gemeinschaftliche Entscheidungen in Bezug auf die gesamte Immobilie, wie beispielsweise Instandhaltungsmassnahmen oder Verwaltungsaufgaben, schwieriger zu treffen sein.
Was sind die Vor- und Nachteile des Gesamteigentums?
Vorteile des Gesamteigentums:
- Gemeinsame Verantwortung: Da alle Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks gemeinsam das Eigentum an der Immobilie halten, sind sie auch gemeinsam für die Verwaltung und Instandhaltung verantwortlich. Jeder Eigentümer trägt somit einen Teil der Verantwortung, was zu einer gleichmässigeren Verteilung der Kosten und Arbeiten führen kann.
- Kosteneinsparungen: Durch das gemeinsame Eigentum und die gemeinsame Verantwortung können Kosten für die Immobilienverwaltung und Instandhaltung eingespart werden. Auch grössere Reparaturen oder Modernisierungsmassnahmen können durch die gemeinsame Finanzierung leichter bewältigt werden.
- Gleichberechtigung: Bei Gesamteigentum sind alle Eigentümer gleichberechtigt. Jeder hat das gleiche Mitspracherecht bei Entscheidungen, was zu einer gerechteren Entscheidungsfindung führen kann.
Nachteile des Gesamteigentums:
- Gemeinsame Entscheidungen: Da Entscheidungen in Bezug auf die Immobilie gemeinsam getroffen werden müssen, kann es bei unterschiedlichen Meinungen und Vorstellungen zu Konflikten kommen. Entscheidungen können sich somit verzögern oder es muss ein Kompromiss gefunden werden, mit dem nicht alle Eigentümer zufrieden sind.
- Einschränkungen der Verfügungsmacht: Kein Eigentümer kann allein über die Immobilie verfügen, sondern es bedarf der Zustimmung aller Eigentümer. Dies kann dazu führen, dass Entscheidungen nicht so schnell getroffen werden können wie bei anderen Eigentumsformen.
- Persönliche Verpflichtungen: Wenn ein Eigentümer seine Anteile am Gesamteigentum verkaufen möchte, müssen die anderen Eigentümer zuerst ein Vorkaufsrecht ausüben. Dies kann für den Verkaufenden unerwünschte Einschränkungen bedeuten.
Insgesamt kann das Gesamteigentum für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen eine sinnvolle Option sein, die eine gerechte Verteilung der Verantwortung und Kosten ermöglicht.
Für wen eignet sich Gesamteigentum?
- Investoren, die gemeinsam eine Immobilie erwerben möchten: Das Gesamteigentum ermöglicht es mehreren Investoren, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben und somit ihre Investitionen zu bündeln. Sie teilen sich dann das Eigentum und die Verantwortung für die Immobilie.
- Eigentümergemeinschaften von Wohnanlagen: Das Gesamteigentum ist eine häufig verwendete Eigentumsform bei Eigentümergemeinschaften von Wohnanlagen, da es eine gerechte Verteilung der Verantwortung und Kosten ermöglicht. Hier kann jeder Eigentümer einen Anteil am Gesamteigentum halten, der seiner Wohnungsgrösse entspricht.
- Familien: Das Gesamteigentum kann für Familienmitglieder sinnvoll sein, die gemeinsam eine Immobilie erwerben möchten. Hier kann das Gesamteigentum dazu beitragen, die Verantwortung und Kosten gerecht zu verteilen.
Rechte und Pflichten des Gesamteigentums
In der Schweiz wird das Gesamteigentum im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Die Rechte und Pflichten des Gesamteigentums sind in den Artikeln 647 bis 673 ZGB festgelegt.
Rechte:
- Das Gemeinschaftseigentum zu nutzen und von anderen Eigentümern die Einhaltung der gemeinschaftlichen Nutzung zu verlangen.
- Seine Anteile am Gesamteigentum zu verkaufen, zu vererben oder als Sicherheit zu nutzen, um beispielsweise ein Darlehen aufzunehmen.
Pflichten:
- Sich an den gemeinsamen Kosten zu beteiligen, die für die Instandhaltung, Verwaltung und Versicherung des Gemeinschaftseigentums anfallen.
- Das Gemeinschaftseigentum in angemessener Weise zu nutzen und es nicht zu beschädigen oder zu verunreinigen.
- Bei Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass im Gesamteigentum jeder Eigentümer nur einen Anteil am Gemeinschaftseigentum besitzt und daher nicht allein über das Gemeinschaftseigentum entscheiden kann. Alle Entscheidungen müssen daher gemeinschaftlich getroffen werden, beispielsweise in der Eigentümerversammlung.