Die Ausnützungsziffer ist ein Mass für die bauliche Nutzungsdichte eines Grundstücks. In der Schweiz wird sie durch die kommunale Baurechtsordnung festgelegt und variiert je nach Lage und Nutzungszweck des Grundstücks. Eine höhere Ausnützungsziffer erlaubt eine intensivere Bebauung des Grundstücks.

Was bedeutet Ausnützungsziffer?

Die Ausnützungsziffer ist ein wichtiger Faktor bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten auf einem Grundstück. Sie gibt an, wie viel Fläche auf einem bestimmten Grundstück bebaut werden darf. Dabei wird die Nutzfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche gesetzt. Die Ausnützungsziffer wird in der Regel durch das örtliche Baurecht vorgegeben und kann je nach Gemeinde und Bebauungsplan unterschiedlich ausfallen.

Eine hohe Ausnützungsziffer erlaubt eine grössere Bebauung auf dem Grundstück, was insbesondere in urbanen Gebieten von Vorteil ist, wo der Platz begrenzt ist. Auf der anderen Seite kann eine zu hohe Ausnützungsziffer aber auch zu einer Überlastung der Infrastruktur und zu Problemen bei der Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser führen. Daher wird die Ausnützungsziffer in der Regel sorgfältig berechnet und festgelegt, um eine ausgewogene Bebauung zu gewährleisten.

In der Praxis wird die Ausnützungsziffer von Architekten und Bauherren berücksichtigt, wenn sie ein Bauprojekt planen. Dabei müssen sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben einhalten, sondern auch die Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner und die Anforderungen an die Infrastruktur berücksichtigen. Eine sorgfältige Planung und Abstimmung aller Faktoren ist daher entscheidend, um ein erfolgreiches Bauprojekt umzusetzen.

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Ausnützungsziffer berechnen

Um die Ausnützungsziffer in der Schweiz bei einem Grundstück zu berechnen, benötigt man zunächst einige Grundlagen. Die Ausnützungsziffer setzt sich aus der Nutzfläche aller Gebäude und Anlagen auf einem Grundstück sowie aus bestimmten Freiflächen zusammen. Je nach Kanton und Gemeinde können die Vorgaben des Baurechts unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen kann man die Ausnützungsziffer wie folgt berechnen:

Angenommen, wir haben ein Grundstück mit einer Fläche von 1000 m², auf dem ein Einfamilienhaus geplant ist. Das Baurecht schreibt vor, dass die maximale Ausnützungsziffer bei diesem Grundstück 0.5 beträgt. Das bedeutet, dass maximal 50% der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

Um die bebaubare Grundstücksfläche zu ermitteln, müssen zunächst diejenigen Flächen abgezogen werden, die nicht bebaut werden dürfen, wie beispielsweise Zufahrts- oder Abstandsflächen. Angenommen, es bleiben nach Abzug dieser Flächen noch 800 m² bebaubare Grundstücksfläche übrig.

Nun muss die Nutzfläche des geplanten Einfamilienhauses ermittelt werden. Wir gehen davon aus, das Haus hat eine Wohnfläche von 150 m². Zusätzlich gibt es noch eine Garage mit einer Nutzfläche von 30 m². Insgesamt ergibt sich eine Nutzfläche von 180 m².

Die Ausnützungsziffer lässt sich nun durch das Verhältnis der Nutzfläche zur bebaubaren Grundstücksfläche berechnen. In diesem Fall ergibt sich eine Ausnützungsziffer von 0.225 (180 m² / 800 m²). Das bedeutet, dass die geplante Bebauung unterhalb der maximal zulässigen Ausnützungsziffer liegt und somit genehmigungsfähig ist.

Wie bereits erwähnt, kann die Berechnung der Ausnützungsziffer je nach Gemeinde und Baurecht unterschiedlich ausfallen. Es ist daher wichtig, sich bei der Planung eines Bauprojekts immer über die geltenden Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls Experten zurate zu ziehen.