Wir verkaufen Ihre Immobilie

Mit immodirect haben Sie einen starken Partner, der Sie durch den Verkaufsprozess optimal begleitet.

Immobilie kostenlos bewerten

Immobilienverkauf mit immodirect

Mit immodirect begleitet Sie ein starker und erfolgsorientierter Partner während dem Verkauf und der Vermarktung Ihrer Immobilie. Wir unterstützen und beraten Sie zielorientiert und mit hoher Professionalität, um gemeinsam das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können. Ob Sie nun Ihre Eigentumswohnung, die Geschäftsliegenschaft oder das Einfamilienhaus verkaufen möchten, mit immodirect sind Sie jederzeit in guten Händen.

Planen Sie Ihren Immobilienverkauf

Beginnen Sie mit einer kostenlosen Online-Schätzung Ihrer Immobilie bei immodirect. Der Verkauf einer Immobilie benötigt Zeit und sollte professionell und strukturiert durchgeführt werden. Überstürzte Immobilienverkäufe enden meistens mit einer Enttäuschung. Lassen Sie sich nach der Online-Schätzung unverbindlich durch immodirect und einem zertifizierten Immobilienmakler beraten.

FAQ

Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Die Immobilienpreise steigen seit mehreren Jahren an. Im Jahr 2021/2022 sind die Marktpreise in gewissen Region auf eine schwindelerregende Höhe gewachsen. Dank tiefen Hypothekarzinsen werden in der Schweiz vermehrt Immobilien gekauft. Diese Niedrigzinspolitik kann sich infolge von inflationären Tendenzen jedoch schnell ändern. Spätestens dann werden die Preise stagnieren und die Nachfrage wird weiter abnehmen.

Ein weiterer Faktor ist Ihre aktuelle finanzielle Situation. Wenn Sie Kapital benötigen, dann ist ein Verkauf einer Immobilie zum jetzigen Zeitpunkt sicher lohnenswert. Die Nachfrage nach Wohneigentum und Bauland ist im Jahr 2022 auf einem Höchststand.

 

Wenn Sie im Grundbuch nicht als alleiniger Eigentümer eingetragen sind, dann ist ein Verkauf nicht möglich. Für den Verkauf einer Immobilie müssen alle im Grundbuch eingetragenen Personen zustimmen. Anteile an einer Immobilie können nicht verkauft werden.

Unter gewissen Umständen ist eine Aufschiebung der Steuern (Gemäss Art 12 STHG) bei einem Immobilienverkauf möglich:

  • Bei Eigentumswechsel durch Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung
  • Bei einem Eigentumswechsel durch Eheleute
  • Landumlegungen zwecks Güterzusammenlegung
  • Vollständiger oder teilweiser Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks
  • Verkauf einer selbst genutzten Immobilie (Haus oder Wohnung), deren Erlös in einer gewissen Frist für den Bau oder Erwerb einer gleich genutzten Liegenschaft in der Schweiz verwendet wird.

Suchen Sie einen Makler?

Sie wollen den Verkauf Ihrer Liegenschaft durch einen Makler begleitet haben? Hier erhalten Sie mehr Informationen.

Hier klicken

Finden Sie nicht was Sie suchen?

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Verträge, Steuern und Gebühren