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Nebenkostenabrechnung in der Schweiz

Hauseigentümer sind verpflichtet den Mietern jährlich eine Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Nebenkostenabrechnung gibt Auskunft darüber, ob sich ein Guthaben oder eine Schuld für das die letzte Abrechnungsperiode ergibt.

Was dürfen Nebenkosten beinhalten?

Als Vermieter dürfen Sie nur Kosten weiterverrechnen, welche in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Wohnung stehen.

Folgende Nebenkosten sind zulässig:

  • Beleuchtung
  • Heizung (inkl. Reparatur & Reinigung)
  • Reinigung Treppenhaus
  • Abwassergebühren
  • TV-Anschluss
  • Gas & Strom
  • Lüftung
  • Lift-Betrieb
  • Schneeräumung im Winter
  • Gartenpflege
  • Hauswart

Was dürfen Nebenkosten nicht beinhalten?

Gewisse Kosten dürfen Sie als Hauseigentümer und Vermieter nicht den Mietern weitergeben. Es handelt sich um folgende Aufwendungen:

  • Steuern oder Abgaben
  • Prämien der Gebäudeversicherung
  • Reparaturen am Haus oder der Wohnung
  • Investitionen oder Renovationen
  • Hypothekarzinsen

Gesetzliche Grundlage

Die Nebenkosten und deren Abrechnung wird in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) geregelt.

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Aufbau und Inhalt der Nebenkostenabrechnung 

Es gibt keine einheitliche Regelung wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat. Wichtig ist, dass in der Abrechnung alle zulässigen Kosten aufgelistet werden. Sie können die Nebenkosten als Gesamtkosten ausweisen und die anteilsmässige Verteilung an die Mieter auflisten.

Es ist dem Vermieter selbst überlassen, nach welchem Schema er die Verteilung vornimmt. Nebenkosten können nach Anzahl Mieter dividiert werden, nach m2 oder m3, zu gleichen Teilen oder nach Anzahl Personen.

Zuletzt muss noch der geschuldete Betrag oder das entsprechende Guthaben für die letzte Abrechnungsperiode erwähnt werden. Ein entsprechendes Guthaben können Sie dem Mieter für die nächste Abrechnung anrechnen. Entsprechende Schulden sollten Sie in Rechnung stellen, damit bei der nächsten Nebenkostenabrechnung keine Missverständnisse entstehen.

Erhöhung der Nebenkosten

Haben Sie zusätzliche Nebenkosten, welche auf den Mieter übertragen werden können, handelt es sich in der Regel um eine Mietzinserhöhung. Der Mietzins kann nicht beliebig erhöht werden. Entsprechende Fristen müssen eingehalten werden. Zusätzlich muss für die Erhöhung der Nebenkosten ein Mietzinsanpassungsformular ausgefüllt werden.

Wichtige Tipps für den Vermieter

Folgende Rechten und Pflichten haben Sie als Vermieter wahrzunehmen:

  • Bei einer Kündigung des Mieters dürfen Sie die Nebenkosten nur anteilsmässig verrechnen. Fällt die Kündigung beispielsweise auf Ende März können Sie für das laufende Jahr lediglich 3/12 der Nebenkosten für das gesamte Jahr in Rechnung stellen.
  • Wenn der Mieter die Nebenkosten nicht bezahlen möchte, dann dürfen Sie mit der Kündigung drohen. Vorausgesetzt der Mieter hat nicht von 30-tägigen Frist zur Einsprache Gebrauch gemacht. Bei einer Einsprache müssen Sie dem Mieter die Nebenkosten auflisten und mit Quittungen belegen.