Hauseigentümer sind verpflichtet den Mietern jährlich eine Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Nebenkostenabrechnung gibt Auskunft darüber, ob sich ein Guthaben oder eine Schuld für das die letzte Abrechnungsperiode ergibt.
Als Vermieter dürfen Sie nur Kosten weiterverrechnen, welche in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Wohnung stehen.
Folgende Nebenkosten sind zulässig:
Gewisse Kosten dürfen Sie als Hauseigentümer und Vermieter nicht den Mietern weitergeben. Es handelt sich um folgende Aufwendungen:
Die Nebenkosten und deren Abrechnung wird in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) geregelt.
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Meine Immobilie bewertenEs gibt keine einheitliche Regelung wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat. Wichtig ist, dass in der Abrechnung alle zulässigen Kosten aufgelistet werden. Sie können die Nebenkosten als Gesamtkosten ausweisen und die anteilsmässige Verteilung an die Mieter auflisten.
Es ist dem Vermieter selbst überlassen, nach welchem Schema er die Verteilung vornimmt. Nebenkosten können nach Anzahl Mieter dividiert werden, nach m2 oder m3, zu gleichen Teilen oder nach Anzahl Personen.
Zuletzt muss noch der geschuldete Betrag oder das entsprechende Guthaben für die letzte Abrechnungsperiode erwähnt werden. Ein entsprechendes Guthaben können Sie dem Mieter für die nächste Abrechnung anrechnen. Entsprechende Schulden sollten Sie in Rechnung stellen, damit bei der nächsten Nebenkostenabrechnung keine Missverständnisse entstehen.
Haben Sie zusätzliche Nebenkosten, welche auf den Mieter übertragen werden können, handelt es sich in der Regel um eine Mietzinserhöhung. Der Mietzins kann nicht beliebig erhöht werden. Entsprechende Fristen müssen eingehalten werden. Zusätzlich muss für die Erhöhung der Nebenkosten ein Mietzinsanpassungsformular ausgefüllt werden.
Folgende Rechten und Pflichten haben Sie als Vermieter wahrzunehmen: